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Anmerkungen
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Anm 034: Ursachen der französischen Revolution — (Seite
266)
Über die weittragenden Folgen der Verwerfung der Bibel und
des biblischen Glaubens durch das französische Volk siehe bei:
H. v. Sybel, Geschichte der Revolutionszeit 1789-1800, 10 Bde.;
H.T. Buckle, History of Civilisation in England, Bd. I, Kapitel 8.12,
364-366.369-371.437.450.540.541, New York, 1895; Blackwood‘s
Magazine, Bd. XXXIV, Nr. 215, November, 1833; J.G. Lorimer,
An Historical Sketch of the Protestant Church in France, Kapitel
8; Oncken, Das Zeitalter der Revolution, des Kaiserreichs und der
Befreiungskriege, 2 Bde. (in Oncken, Allgemeine Geschichte in
Einzeldarstellungen); Carlyle, The French Revolution, 3 Bde., 1837;
Thiers, Histoire de la Révolution française, 10 Bde., 1855.
Anm 035: Verbot des Bibellesens in Frankreich — (Seite 266)
„Das Papsttum hat, um seine Herrschaft über die Christenheit
auszubreiten, den Gottesdienst in lateinischer Sprache auch den die-
ser Sprache nicht kundigen Völkern aufzudringen gesucht ... Papst
Johann VIII. verbot in einem Brief an Methodius im Jahre 879 den
Gebrauch der slawischen Sprache bei der Messe. Und dem Herzoge
Wratislaw von Böhmen antwortete Gregor VII. auf sein Gesuch um
allgemeine Freiheit des slawonischen Gottesdienstes im Jahre 1080,
daß er dieser Bitte nicht stattgeben könne; denn es habe dem all-
mächtigen Gott gefallen, daß in etlichen Orten die göttliche Schrift
unbekannt bleibe, damit sie nicht etwa, wenn allen verständlich, in
Verachtung gerate oder, von gewöhnlichen Leuten falsch verstanden,
zu Irrtum verleite. Als aber im 12. Jahrhundert die Waldenser die
Heilige Schrift in ihrer Muttersprache erhielten und sie mit neuem
Eifer lasen und in Volkskreisen verbreiteten, erklärte Innozenz III.
in einem Schreiben an den Bischof von Metz vom Jahre 1199, daß,
obgleich das Verlangen, die göttlichen Schriften zu lesen und zum
Studium derselben zu ermuntern, nicht zu tadeln, vielmehr zu emp-
fehlen sei, doch das Lesen derselben in Konventikeln [heimlichen
Zusammenkünften] nicht geduldet werden könne ... Im Jahre 1229
erließ dann das Konzil zu Toulouse das Gebot, daß den Laien Bü-
cher des Alten oder Neuen Testaments zu besitzen nicht gestattet