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Der große Kampf
of the Real Presence, Oxford, 1855; K.R. Hagenbach, Lehrbuch der
Dogmengeschichte, Bd. I, 214-223.393-398; Die Religion in Ge-
schichte und Gegenwart, Bd. III, 1929, Sp. 2135-2140; Th. Sartory,
Die Eucharistie im Verständnis der Konfessionen, Recklinghausen,
1961.
Anm 013: Inquisition — (Seite 570)
„Die alte katholische Kirche kannte zwar seit dem ausgehenden
vierten Jahrhundert Zwangsmaßnahmen gegen Ketzerei, aber keine
zur Aufsuchung der Ketzer eingerichtete Behörde. Die eigentliche
Inquisition ist erst in dem schweren Kampf der katholischen Kirche
gegen die großen volkstümlichen Sekten des 12. Jahrhunderts, die
Katharer und Waldenser, erwachsen. 1183 verfügte Papst Lucius
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III. in Übereinstimmung mit Friedrich I. auf dem Konzil von Ve-
rona nicht nur die Verurteilung, sondern auch die Aufsuchung der
Häretiker und führte dadurch die bischöfliche Inquisition ein. Papst
Innozenz III. ergriff einschneidende Maßregeln. Um 1199 sandte er
zwei Zisterziensermönche als päpstliche Legaten mit weitgehenden
Vollmachten zur Unterdrückung der Katharer und Albigenser nach
Südfrankreich, wozu auch die weltliche Macht aufgeboten wurde.
Das vierte Laterankonzil (1215) machte die Aufsuchung und Be-
strafung der Ketzer zu einer Hauptaufgabe der Bischöfe. Das Konzil
zu Toulouse (1229) verschärfte diese Bestimmungen noch. Die ge-
heimen Zufluchtsstätten der Ketzer sollten erforscht und entdeckte
Ketzer gefangengenommen werden ... Die Namen der Ankläger
und Zeugen wurden den Angeklagten verheimlicht ... Über ketzeri-
sche Gegenden wurde das Interdikt verhängt. Die leiblichen Strafen,
namentlich die Todesstrafe, überließ die Kirche der weltlichen Ob-
rigkeit.“ (Der Große Brockhaus, Bd. IX, 137f.)
Papst Gregor IX. bestellte die Dominikaner zu ständigen päpstli-
chen Inquisitoren.
Die Inquisition war eine gerichtliche Institution zur Verfolgung
von Häretikern, die in Mittelalter und Neuzeit erheblichen Einfluß
besaß. Aufgabe des Inquisitionsprozesses war es, Rechtsabweichun-
gen zu erfragen (inquirere). Eine Inquisition mit dem Ziel der straf-
rechtlichen Sühne wurde erst möglich, nachdem das Christentum
Staatsreligion geworden war und der Staat die Abweichungen vom