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Anmerkungen
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gewährt, hat strenge Strafe zu erwarten.“ (Concil. Tolosanum, Pope
Gregory IX., Anno chr. 1229, Decree 2,14.)
Das Konzil zu Tarragona (1234) bestimmte: „Niemand darf das
Alte oder Neue Testament lesen oder verbreiten ... oder ... er würde
der Ketzerei angeklagt werden.“
Auf dem Konzil zu Konstanz 1415 wurde Wiklif nachträglich
noch durch den Erzbischof von Canterbury, Arundel, verdammt
als „jener giftige Bube einer verdammungswürdigen Ketzerei, der
eine neue Übersetzung der Heiligen Schrift in seiner Muttersprache
eingeführt hat“.
Der Kampf der katholischen Kirche gegen die Bibel zieht sich
durch alle Jahrhunderte hindurch und entfaltete sich besonders zur
Zeit der Gründung der Bibelgesellschaften. Am 8. Dezember 1866
veröffentlichte Papst Pius IX. in dem der Enzyklika Quanta cura
beigefügten Syllabus errorum ein Verzeichnis von 80 „Irrtümern“.
Hier sind unter Hinweis auf frühere päpstliche Verlautbarungen die
Bibelgesellschaften zusammen mit Sozialismus, Kommunismus,
heimlichen Vereinigungen und Vereinigungen liberaler Geistlicher
als „Pest“ verdammt, nachdem bereits 1864 Pius IX. in der Enzyklika
Qui pluribus von den „überaus verschmitzten Bibelgesellschaften,
die den alten Kunstgriff der Häretiker erneuert und die Bücher der
göttlichen Schriften, entgegen den allerheiligsten Vorschriften der
Kirche, in alle Landessprachen übersetzen und mit oft verdrehten
Erklärungen versehen“, gesprochen hat.
Erst in neuerer Zeit ist in dieser Hinsicht eine gewisse Wendung
wahrnehmbar, wenn auch das Verbot, protestantische oder vom Heili-
gen Stuhl nicht genehmigte Übersetzungen zu lesen, noch fortbesteht
und seine Übertretung unter Kirchenstrafe steht. Immerhin ist es ge-
lungen, die hindernden Einflüsse so weit zurückzudrängen, daß sich
eine sogenannte Katholische Bibelbewegung entfalten konnte, zu
der sich auch Papst Pius XII. in seiner Enzyklika De divino afflante
spiritu (1943) bekannt hat.
Über die gegenwärtigen Bestrebungen der Bibelbewegung in der
katholischen Kirche siehe auch die letzten Abschnitte der Anmer-
kung zu Seite 51: „Bibelverbot“.