Seite 729 - Der gro

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Anmerkungen
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noch gefunden werden kann, die den sicheren Port des ewigen Heils
suchen.“
Im Mittelalter war z.B. das Konzil noch mitregierendes Gre-
mium, seit der Unfehlbarkeitserklärung des Papstes hat es diese
Funktion verloren. Dem Konzil sind, trotz aller Rede- und Diskus-
sionsfreiheit, Grenzen gesetzt, die durch das heute noch geltende
kirchliche Gesetzbuch, den Codex iuris canonici, der seit Pfingsten
1918 in Kraft ist, bestimmt werden.
Es heißt dort u.a.: „Der römische Papst, der Nachfolger des hei-
ligen Petrus im Primat, hat nicht nur einen Ehrenprimat, sondern
die höchste und vollständige juristische Gewalt über die gesamte
Kirche, sowohl in den Sphären, die Glaube und Sitte, wie auch in
denen, die Disziplin und Regierung der Kirche in der ganzen Welt
vertreten.“ (can. 218 § 1.)
Angesichts dieser unmißverständlichen Formulierung will es
wenig besagen, daß es in can. 228 § 1 heißt, daß die höchste Gewalt
über die gesamte katholische Kirche beim Konzil liege. Eine zweite
höchste Gewalt kann es nicht geben. In Wirklichkeit gibt es auch nur
eine, den Papst; die andere, das Konzil, ist ihm untergeordnet. Nur
vom Papst ist gesagt, daß er die höchste und vollständige Rechtsge-
walt hat. Die Verlautbarungen des Konzils erhalten auch nur dadurch
Rechtskraft, daß der Papst ihnen zustimmt und sie veröffentlichen
läßt. Das absolute, unfehlbare, „von Christus eingesetzte“ Papsttum
ist heute das entscheidende Wesensmerkmal der katholischen Kirche.
Über diese Tatsache kann auch die von Papst Paul VI. vorgetragene
„Bitte um Vergebung“ nicht hinwegtäuschen.
Quellen: Diekamp, Katholische Dogmatik I, Münster, 1949, 63f.;
Encyclopedia Cattolica, Art. Unfehlbarkeit; Hettinger, Lehrbuch
der Fundamental-Theologie oder Apologetik, 2 Bde.; Walther von
Loewenich, Der moderne Katholizismus, Witten, 1955; Die Religion
in Geschichte und Gegenwart, Bd. III, Tübingen, 1959, Sp. 748.749;
J. Bäumer „Sind päpstliche Enzykliken unfehlbar?“ in Theologie und
Glaube 42, 1952, 262-269; Chr. Butler, The Church and infallibility,
London, 1954; Materialdienst des Konfessionskundlichen Instituts,
Jgg. 1961-1964.