Hilfe für Arbeitslose und Obdachlose
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Vorkehrungen für die Armen
Diese Regelungen konnten jedoch die Armut nicht völlig beseiti-
gen. Es war auch nicht Gottes Absicht, daß Armut völlig verschwin-
den sollte; sie ist nämlich eines seiner Mittel zur Charakterentwick-
lung.
Er sagt: „Es werden allezeit Arme sein im Lande; darum gebiete
ich dir und sage, daß du deine Hand auftust deinem Bruder, der
bedrängt und arm ist in deinem Lande.“
5.Mose 15,11
. „Wenn einer
deiner Brüder arm ist in irgendeiner Stadt in deinem Lande, das der
Herr, dein Gott, dir geben wird, so sollst du dein Herz nicht verhärten
und deine Hand nicht zuhalten gegenüber deinem armen Bruder,
sondern sollst sie ihm auftun und ihm leihen, soviel er Mangel hat.“
5.Mose 15,7.8
.
„Wenn dein Bruder neben dir verarmt und nicht mehr bestehen
kann, so sollst du dich seiner annehmen wie eines Fremdlings oder
Beisassen, daß er neben dir leben könne.“
3.Mose 25,35
.
„Wenn du dein Land aberntest, sollst du nicht alles bis an die
Ecken deines Feldes abschneiden.“
3.Mose 19,9
.
„Wenn du auf deinem Acker geerntet und eine Garbe vergessen
hast auf dem Acker, so sollst du nicht umkehren, sie zu holen ...
Wenn du deine Ölbäume geschüttelt hast, so sollst du nicht nach-
schütteln; ... Wenn du deinen Weinberg abgelesen hast, so sollst du
nicht nachlesen; es soll dem Fremdling, der Waise und der Witwe
zufallen.“
5.Mose 24,19-21
.
Niemand brauchte zu befürchten, seine Freigebigkeit bringe ihm
Not. Gehorsam gegenüber Gottes Geboten sollte gewiß wirtschaft-
liches Gedeihen nach sich ziehen: „Denn dafür wird dich der Herr,
dein Gott, segnen in allen deinen Werken und in allem, was du unter-
nimmst.“
5.Mose 15,10
. „Dann wirst du vielen Völkern leihen, doch
du wirst von niemand borgen; du wirst über viele Völker herrschen,
doch über dich wird niemand herrschen.“
5.Mose 15,6
.
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Grundsätze des Geschäftslebens
Das Wort Gottes heißt keine Vorgehensweise gut, bei der sich
eine Bevölkerungsgruppe durch die Unterdrückung und das Leiden
einer anderen bereichert. Für alle unsere geschäftlichen Transaktio-