Seite 518 - Patriarchen und Propheten (1999)

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Patriarchen und Propheten
befreit. Wenn auch mancherlei andere Arbeit zu verrichten war, blieb
doch allen mehr Muße zur Erholung und zum Sammeln körperlicher
Kräfte für die Anstrengungen der kommenden Jahre. Sie hatten mehr
Zeit zu religiöser Besinnung und zum Gebet. Sie konnten sich selbst
besser mit den Unterweisungen und Forderungen des Herrn vertraut
machen und ihre Kinder darin unterrichten.
Im Sabbatjahr sollten auch die hebräischen Sklaven freigelassen,
aber nicht etwa mittellos fortgeschickt werden. Der Herr gebot:
„Wenn du ihn freigibst, sollst du ihn nicht mit leeren Händen von dir
gehen lassen, sondern du sollst ihm aufladen von deinen Schafen,
von deiner Tenne, von deiner Kelter, so daß du gibst von dem, womit
dich der Herr, dein Gott, gesegnet hat.“
5.Mose 15,13.14
.
Der Lohn eines Arbeiters mußte pünktlich bezahlt werden. „Dem
Tagelöhner, der bedürftig und arm ist, sollst du seinen Lohn nicht
vorenthalten, er sei von deinen Brüdern oder den Fremdlingen, die
in deinem Land und in deinen Städten sind, sondern du sollst ihm
seinen Lohn am selben Tage geben, daß die Sonne nicht darüber
untergehe — denn er ist bedürftig und verlangt danach.“
5.Mose
24,14.15
.
Besondere Anweisungen erhielten die Israeliten über die Be-
handlung entflohener Sklaven: „Du sollst den Knecht nicht seinem
Herrn ausliefern, der von ihm zu dir geflüchtet ist. Er soll bei dir
bleiben an dem Ort, den er erwählt, in einer deiner Städte, wo es ihm
gefällt. Du sollst ihn nicht bedrücken.“
5.Mose 23,16.17
.
Für die Armen war das siebente Jahr ein Jahr des Schulderlas-
ses. Den Hebräern wurde eingeschärft, ihre hilfsbedürftigen Brüder
jederzeit dadurch zu unterstützen, daß sie ihnen zinslos Geld liehen.
Es war ausdrücklich verboten, von einem Armen Wucherzinsen zu
nehmen. „Wenn dein Bruder neben dir verarmt und nicht mehr be-
stehen kann, so sollst du dich seiner annehmen wie eines Fremdlings
oder Beisassen, daß er neben dir leben könne; und du sollst nicht
Zinsen von ihm nehmen noch Aufschlag, sondern sollst dich vor dei-
nem Gott fürchten, daß dein Bruder neben dir leben könne. Denn du
sollst ihm dein Geld nicht auf Zinsen leihen noch Speise geben gegen
Aufschlag.“
3.Mose 25,35-37
. Blieb die Schuld bis zum Erlaßjahr
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unbezahlt, durfte das geliehene Kapital nicht wieder eingetrieben
werden. Trotzdem wurde das Volk ausdrücklich davor gewarnt, sich
dem hilfsbedürftigen Bruder etwa deswegen zu versagen: „Wenn