Seite 519 - Patriarchen und Propheten (1999)

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Gottes Sorge für die Armen
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einer deiner Brüder arm ist ..., so sollst du dein Herz nicht verhärten
und deine Hand nicht zuhalten ... Hüte dich, daß nicht in deinem
Herzen ein arglistiger Gedanke aufsteige, daß du sprichst: Es naht
das siebente Jahr, das Erlaßjahr —, und daß du deinen armen Bruder
nicht unfreundlich ansiehst und ihm nichts gibst; sonst wird er wider
dich zu dem Herrn rufen, und bei dir wird Sünde sein.“ „Es werden
allezeit Arme sein im Lande; darum gebiete ich dir und sage, daß
du deine Hand auftust deinem Bruder, der bedrängt und arm ist in
deinem Lande“, und „sollst sie ihm auftun und ihm leihen, soviel er
Mangel hat“.
5.Mose 15,7-9.11
.
Niemand brauchte zu befürchten, daß er durch seine Freigebig-
keit Mangel leiden müßte. Im Gegenteil, Gehorsam gegen Gottes
Gebote würde ganz sicher Wohlstand zur Folge haben. Du wirst „vie-
len Völkern leihen, doch du wirst von niemand borgen; du wirst über
viele Völker herrschen, doch über dich wird niemand herrschen“.
5.Mose 15,6
.
Nach „sieben Sabbatjahren, siebenmal sieben Jahren“ kam das
große Erlaßjahr, das Halljahr. „Da sollst du die Posaune blasen lassen
durch euer ganzes Land ... Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen
und sollt eine Freilassung ausrufen im Lande für alle, die darin
wohnen; es soll ein Erlaßjahr für euch sein. Da soll ein jeder bei
euch wieder zu seiner Habe und zu seiner Sippe kommen.“
3.Mose
25,8-10
.
„Am zehnten Tage des siebenten Monats, am Versöhnungstag“
ertönte die Halljahrsposaune. Im ganzen Lande hörte man ihren Ton,
der alle Kinder Jakobs aufrief, das Erlaßjahr willkommen zu hei-
ßen. Am großen Versöhnungstage wurde Sühne für Israels Sünden
erwirkt und das Jubeljahr mit Freude begrüßt.
Wie im Sabbatjahr sollte weder gesät noch geerntet werden, und
alles, was das Land hervorbrachte, galt als rechtmäßiges Eigentum
der Armen. Bestimmte Gruppen hebräischer Sklaven, alle, die im
Sabbatjahr nicht freigelassen worden waren, erhielten jetzt ihre Frei-
heit. Was aber das Halljahr besonders auszeichnete, war die Rück-
gabe alles ländlichen Eigentums an die Familien der ursprünglichen
Besitzer. Auf göttliche Anweisung war das Land einmal durchs Los
aufgeteilt worden. Danach durfte niemand mit seinem Besitz Handel
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treiben. Keiner sollte sein Land verkaufen, wenn ihn nicht Armut
dazu zwang. Und wann immer er oder einer seiner Verwandten das